Die Behandlung mit Doppelspende ist in Dänemark seit vielen Jahren gesetzlich erlaubt und klar geregelt. Dadurch haben bereits viele Patientinnen aus Deutschland eine Doppelspendebehandlung bei IVF-SYD erhalten.
Nach dänischem Recht kann eine Kinderwunschbehandlung bis zum 46. Geburtstag durchgeführt werden – unabhängig davon, ob die Patientin aus Dänemark oder aus dem Ausland kommt. Die klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen Transparenz und geben Patientinnen, die sich für eine Doppelspende in Dänemark entscheiden, Orientierung.
Bei einer Doppelspende schreibt das dänische Gesetz außerdem vor, dass mindestens eine der beiden Spenderpersonen nicht anonym sein darf. Das bedeutet, dass entweder die Eizellspenderin oder der Samenspender nicht anonym sein muss. Die jeweils andere Spenderperson kann anonym sein. Dadurch besteht für das Kind später die Möglichkeit, Informationen über den betreffenden Spender zu erhalten.
Medizinisch erstellt und geprüft durch IVF-SYD
Die Inhalte dieser Seite wurden vom medizinischen Team der Kinderwunschklinik IVF-SYD in Dänemark erstellt und medizinisch geprüft. Als spezialisierte Kinderwunschklinik begleiten wir seit vielen Jahren Patientinnen und Patienten aus Dänemark und anderen Ländern bei ihrer Kinderwunschbehandlung – mit individueller Beratung und medizinischer Betreuung.